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   BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 131/91   

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BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 131/91 (https://dejure.org/1991,1908)
BAG, Entscheidung vom 13.11.1991 - 4 AZR 131/91 (https://dejure.org/1991,1908)
BAG, Entscheidung vom 13. November 1991 - 4 AZR 131/91 (https://dejure.org/1991,1908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Maßstab für Eingruppierung - Bundesrahmentarifvertrag - Bewertungsermessen der Tatsacheninstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 613 (Ls.)
  • BB 1992, 572
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 131/91
    Nach der feststehenden Rechtsprechung des Senats (vgl. BAGE 45, 121 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung, m.w.N.) sind, wenn allgemein gefaßten Tätigkeitsmerkmalen konkrete Beispiele beigefügt sind, die Erfordernisse der Vergütungsmerkmale regelmäßig dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat.
  • BAG, 11.03.1987 - 4 AZR 229/86

    Eingruppierung: Elektromeister bei einer Medizinischen Hochschule

    Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 131/91
    Wie bei den tariflichen Begriffen "Schwierigkeit der Aufgaben" und "Größe der Verantwortung" handelt es sich insoweit um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeinen Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. insbes. BAG Urteil vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - AP Nr. 134 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren umfangreichen Nachweisen und Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).
  • BAG, 24.04.1974 - 4 AZR 267/73

    Höhere Gehaltsgruppen - Höhere Anforderungen - Merkmale der niedrigeren

    Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 131/91
    Wie bei den tariflichen Begriffen "Schwierigkeit der Aufgaben" und "Größe der Verantwortung" handelt es sich insoweit um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüft werden kann, ob diese vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen sind, ihn bei der Subsumtion beibehalten haben, ihnen Verstöße gegen die Denkgesetze oder allgemeinen Erfahrungssätze unterlaufen sind und alle entscheidungserheblichen Tatumstände Berücksichtigung gefunden haben (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. insbes. BAG Urteil vom 11. März 1987 - 4 AZR 229/86 - AP Nr. 134 zu §§ 22, 23 BAT 1975, mit weiteren umfangreichen Nachweisen und Urteil vom 24. April 1974 - 4 AZR 267/73 - AP Nr. 2 zu § 58 TVAL II).
  • BAG, 23.04.1980 - 4 AZR 378/78

    Brauereigewerbe - Eingruppierung von Arbeitnehmern - Eingruppierungsakt des

    Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 4 AZR 131/91
    Auf einen Eingruppierungsakt des Arbeitgebers kommt es nicht an (BAG Urteil vom 23. April 1980 - 4 AZR 378/78 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).
  • BAG, 03.12.2008 - 5 AZR 62/08

    Versetzung - Tätigkeit einer Hausdame

    Grundsätzlich ist die überwiegende Tätigkeit nach ihrem Anteil an der Arbeitszeit des Arbeitnehmers zu bestimmen (vgl. BAG 13. November 1991 - 4 AZR 131/91 - zu II der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Brauereien Nr. 3).
  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

    Nur wenn dies nicht der Fall ist, ist zu prüfen, ob die allgemeinen Merkmale der begehrten Vergütungsgruppe aus anderen Gründen erfüllt sind (BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 131/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien; BAG Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92

    Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters

    Ist dies nicht der Fall, kann sich der Anspruch auf die höhere Vergütung aus der Erfüllung der allgemeinen Merkmale der geltend gemachten Vergütungsgruppe ergeben (BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 131/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).
  • LAG Hamm, 15.07.2005 - 10 TaBV 4/05

    Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung, Eingruppierung von

    Bestimmen nämlich Tarifvertragsparteien Beispiele für typische Tätigkeiten, bringen sie damit zum Ausdruck, dass sie die abstrakten Tätigkeitsmerkmale einer Vergütungsgruppe als erfüllt ansehen, wenn diese Tätigkeit in der Vergütungsgruppe als Richtbeispiel aufgeführt ist (BAG, Urteil vom 14.05.1986 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 119; BAG, Urteil vom 25.09.1991 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7; BAG, Urteil vom 13.11.1991 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Brauereien Nr. 3; BAG, Urteil vom 21.06.2000 - AP BMT-G II § 20 Nr. 7 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 02.09.2005 - 13 TaBV 57/05

    Eingruppierung; Lagerarbeiter; S Speditionsgewerbe; Lagereigewerbe;

    Nennen sodann die Tarifvertragsparteien - wie hier - bei den einzelnen Lohngruppen Beispiele für bestimmte Tätigkeiten, bringen sie damit zum Ausdruck, dass sie die abstrakten Merkmale einer Vergütungsgruppe als erfüllt ansehen, wenn eine Beispielstätigkeit ausgeübt wird (vgl. z.B. BAG AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 119; AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7; AP TVG § 1 Tarifverträge: Brauereien Nr. 3; AP BMT-G II § 20 Nr. 7 m.w.N.).
  • BSG, 23.04.1992 - 5 RJ 74/90

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Das sog.

    Da in einem solchen Fall keine tarifliche Eingruppierung vorliegt, an der sich die weitere konkrete Prüfung orientieren kann, ist im einzelnen nachzuprüfen, in welche Tarifgruppe der Kläger nach der Art seiner Tätigkeit einzustufen gewesen wäre (s hierzu als Beispiel BAG 13. November 1991 - 4 AZR 131/91 -AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge Brauereien).
  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 16 Sa 123/94

    Eingruppierung: Bewertungsgruppe VI BRTV Brauwirtschaft

    Zwar trifft es zu, daß die Vergütungsmerkmale regelmäßig als erfüllt zu gelten haben, wenn der Arbeitnehmer eine den Beispielen entsprechende Tätigkeit auszuüben hat, doch gilt dies dann nicht, wenn das fragliche Tätigkeitsbeispiel unbestimmte Rechtsbegriffe enthält, die nicht aus sich selbst heraus ausgelegt werden können (vgl. BAG, Urteile vom 13.11.1991 - 4 AZR 131/91 , AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge - Brauereien, vom 08.02.1984 - 4 AZR 465/81, n. v. und vom 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78 , AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge - Rundfunk).
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